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Eine Eigenbedarfskündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Vehältnisse nach der Neuvermietung ändern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall sind die Beklagten seit Februar 2008 Mieter eines Einfamilienhauses der Klägerin in Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 29. März 2011 kündigte die Klägerin das
Das Amtsgericht hat den Eigenbedarf als bewiesen erachtet und der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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