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Ein Architekt haftet nicht für eine mangelhafte Bauüberwachung, wenn der Bauvertrag zwischen Bauherrn und Baufirma wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz unwirksam ist. Hintergrund dessen ist, dass Schwarzarbeit möglichst unattraktiv gemacht werden soll. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Landgericht Bonn entschied gegen die Bauherren. Ihnen stehe gegen den Architekten kein Anspruch auf
Durch das Entfallen der Haftung des Architekten solle nach Auffassung des Landgerichts erreicht werden, dass Verstöße gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2019
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27706
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