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Wer an einer Hauswand unberechtigt ein Plakat anbringt, macht sich wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn bereits unerlaubt angebrachte Plakate überklebt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klebte eine Person ein Plakat an eine
Das Landgericht Bochum folgte nicht der Ansicht des Angeklagten und verurteilte ihn wegen
Es sei nach Ansicht des Landgerichts vollkommen unerheblich gewesen, dass der Angeklagte bereits unerlaubt angebrachte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2014
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (zt/MDR 1979, 74/rb)
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Dokument-Nr. 17446
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