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Wer eine Werbefläche unerlaubt mit einem politischen Plakat überklebt, macht sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar. Denn dadurch kann die soziale Geltung bzw. der gute Ruf des Sachherren beeinträchtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann wegen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte eine
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MDR 1979, 74/rb)
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Dokument-Nr. 17445
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