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Wieder wurden zahlreiche Onlineshopanbieter abgemahnt. Diese Abmahnwelle wurde vom Landgericht Bielefeld vorläufig gestoppt.
Im Fall wehrte sich ein Onlineshop für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet. Bei der Angabe der Preise zu den einzelnen Produkten sei nicht angegeben, ob die
Der abgemahnte Onlineshop akzeptierte die
Die Richter führten aus, dass dem abmahnenden IT-Händler schon die so genannte
Rund 100 Abmahnungen habe der abgemahnte Onlineshop dem Gericht vorgelegt, die sämtlich die gerügten Verstöße betrafen. Es sei allerdings sehr fraglich, ob die geltend gemachten Unterlassungsansprüche überhaupt bestünden. Es sei nämlich zweifelhaft, ob die vermissten Angaben zur
Da die vom IT-Händler geltend gemachten Unterlassungsansprüche zweifelhaft seien, wäre es ein "normales wettbewerbsrechtliches Verhalten" gewesen, exemplarisch einige Fälle herauszugreifen, um die aufgeworfenen Fragen gegebenenfalls einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen. Massenhaftes Vorgehen deute dagegen auf sachfremde Erwägungen hin, insbesondere darauf, dass das Verhalten darauf angelegt sei "möglichst viel an Gebühren, wie sie mit den Abmahnungen eingefordert wurden, zu erzielen".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2765
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