wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013
12 O 172/12 -

LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro

Angebotene Kaffeemaschine ist lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads

Das Landgericht Bielefeld hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als "Senseo Edelstahl Kaffeemaschine" bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.

Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Unternehmen Druckerpatronen und Handyzubehör im Betreff seines Newsletters, der an 2,5 Millionen Empfänger ging, mit einer Sonderaktion wie folgt:

"Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95 % billiger."

Im nachfolgenden Text hieß es:

"Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse."

Unternehmen verkauft in Wirklichkeit nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers

Eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine wurde jedoch nicht angeboten, sondern tatsächlich verkaufte das Unternehmen in dieser als "Sonderaktion" bezeichneten Aktion eine nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers, die lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads war.

Unternehmen vertraut auf Verständnis und Mitdenken der Verbraucher

Auf die von der Wettbewerbszentrale wegen Irreführung ausgesprochene Abmahnung verteidigte sich das Unternehmen damit, Verbraucher könnten aufgrund des Hinweises, wonach die Pad Edelstahl Kaffeemaschine kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, etc. sei, erkennen, dass es sich nicht um eine Senseo Kaffeemaschine handeln würde. Die Wettbewerbszentrale gab dem Unternehmen zunächst die Möglichkeit, die Angelegenheit gütlich vor der zuständigen Einigungsstelle beizulegen. Die Beklagte nahm das Vergleichsangebot nicht an, sondern wollte die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Landgericht bejaht Irreführung der Verbraucher

Das Landgericht Bielefeld sieht in der Werbung eine Irreführung. Sie erwecke bei dem Verbraucher den Eindruck, dass im Rahmen einer Sonderaktion eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zu einem besonders günstigen Preis, nämlich 8,97 Euro, angeboten würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Bielefeld_12-O-17212_LG-Bielefeld-untersagt-irrefuehrende-Werbung-fuer-Senseo-Edelstahl-Kaffeemaschine-zum-Preis-von-897-Euro~N15899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15899 Dokument-Nr. 15899

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.