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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2012
96 O 126/11 -

Unternehmen darf Kinder nicht mit Hilfe eines Spiels im Internet auf Werbeseiten locken

Verschleierte Werbung auf Internetportal für Kinder

Das Landgericht Berlin hat der cobra youth communications GmbH untersagt, auf ihrer Internetseite www.kindercampus.de Kinder mithilfe eines Spiels auf Werbeseiten der Firma Müller zu locken.

Im zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer auf der Internetseite www.kindercampus.de, die sich an Kinder ab sieben Jahren richtet, dazu aufgefordert, mithilfe der Maus Schneebälle auf einen Elch zu werden. Nach drei Würfen wurden sie auf eine Werbeseite für das Produkt „Yoghurt mit der Ecke" der Firma Müller weitergeleitet.

Werbecharakter durch Kopplung mit Spiel verschleiert

Die Richter des Landgerichts Berlin monierten, dass durch die Kopplung mit dem Spiel der Werbecharakter verschleiert werde. Kinder und Jugendliche seien nicht in gleicher Weise wie Erwachsene in der Lage, redaktionelle Beiträge von Werbung zu unterscheiden. Daher seien an die Trennung zwischen redaktionellem Teil und bezahlten Anzeigen besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Kinder können durch Spiel ungewollt auf Werbeseite landen

Die kleingedruckte Angabe "Werbung" unter dem abgebildeten Elch reiche nicht aus. Denn die Aufforderung zum Spiel nehme die Aufmerksamkeit bei der angesprochenen Zielgruppe so stark in Anspruch, dass andere Überlegungen vollständig zurückträten. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder sofort auf den Elch werfen und ungewollt auf der Werbeseite landen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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