wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
85 S 16/21 WEG -

Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemein­schafts­eigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer

Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich

Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemein­schafts­eigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in ihre Wohnung integriert. Dagegen klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie begehrte den Rückbau.

Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen zu. Sie stellen eine bauliche Veränderung dar, die zu einer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Beeinträchtigung der Rechte der anderen Wohnungseigentümer führen. Das Interesse der Beklagten, ihren Wohnraum zu vergrößern rechtfertigen die Maßnahmen nicht.

Mangelfreiheit der Baumaßnahmen und Zustimmung des Verwalters unerheblich

Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass die Baumaßnahmen mangelfrei ausgeführt wurden und die Statik des Hauses nicht beeinflusst haben. Unbeachtlich sei auch, dass der Verwalter den Maßnahmen zugestimmt hatte. Bauliche Veränderungen, durch welche die Rechte von anderen Wohnungseigentümern über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, bedürfen nach § 20 Abs. 1 und 3 WEG der Genehmigung der Wohnungseigentümer durch Beschluss. Entgegenstehende Regelungen in der Teilungserklärung müssen klar und eindeutig sein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1062/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 1062Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 1062

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_85-S-1621-WEG_Unzulaessigkeit-des-eigenmaechtigen-Ausbaus-eines-im-Gemeinschaftseigentum-stehenden-Spitzbodens-durch-Wohnungseigentuemer~N32405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32405 Dokument-Nr. 32405

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.