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Annulliert eine Fluggesellschaft einen Flug wegen möglicher witterungsbedingter Flugbeeinträchtigungen, so steht den davon betroffenen Fluggästen ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. In einem solchen Fall liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entschied sich eine
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Fluggäste. Ihnen stehe wegen der
Soweit die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28831
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