wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.02.2017
67 S 410/16 -

Fahrlässige Verursachung eines Wasserschadens rechtfertigt bei langjähriger beanstandungsfreier Mietdauer weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mieters

Erhebliche Schadenshöhe dabei unerheblich

Verursacht ein Wohnungsmieter fahrlässig einen Wasserschaden, so rechtfertigt dies weder eine gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB fristlose noch eine nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentliche Kündigung, wenn das Mietverhältnis seit langen Jahren beanstandungsfrei verlief. Daran ändert auch eine erhebliche Schadenshöhe nichts. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter einen Wasserschaden verursacht und diesen seiner Vermieterin nicht angezeigt. Es entstand ein Schaden in Höhe von 10.500 EUR, welcher von der einstandspflichtigen Versicherung vollständig reguliert wurde. Die Vermieterin sah sich durch den Vorfall veranlasst den Mieter fristlos und ordentlich zu kündigen. Da dieser die Kündigung nicht akzeptierte, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht hielt die Kündigung aufgrund der langjährigen beanstandungsfreien Mietdauer für unzulässig und wies die Klage daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Da die Kündigung weder als fristlose gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB noch als ordentliche nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksam sei.

Fahrlässige Pflichtverletzung rechtfertigt keine Kündigung

Dem Mieter sei aufgrund des Wasserschadens und der unterlassenen Mängelanzeige lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so das Landgericht. Ein derartiger Vorwurf rechtfertige bei einem langjährig beanstandungsfrei geführten Mietverhältnis weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung. Denn der Pflichtverletzung des Mieters komme nach Durchführung der erforderlichen Prüfung und Abwägung der Umstände des Einzelfalls zumindest ohne vorherige Abmahnung nicht das erforderliche Gewicht zu.

Unbeachtlichkeit der Schadenshöhe

Die erhebliche Schadenshöhe habe nach Auffassung des Landgerichts keine Rolle gespielt. Diese sei kündigungsrechtlich nur dann erheblich, wenn der Mieter mit dem Ausgleich eines von ihm schuldhaft verursachten Schadens in Zahlungsverzug gerate und der Vermieter seine Kündigung auch darauf stütze. So habe der Fall hier jedoch nicht gelegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 293/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 293Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 293
  • WuM 2017, 154Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 154

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_67-S-41016_Fahrlaessige-Verursachung-eines-Wasserschadens-rechtfertigt-bei-langjaehriger-beanstandungsfreier-Mietdauer-weder-fristlose-noch-ordentliche-Kuendigung-des~N24137

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24137 Dokument-Nr. 24137

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.