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Kündigt ein Mieter das Wohnungsmietverhältnis, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, innerhalb der Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 erklärten die Mieter einer Wohnung die Kündigung. Zugleich baten sie unter Benennung mehrere
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Mietzahlungen für die Monate November und Dezember 2014 zugestanden, da das
Die Vermieterin sei nach Ansicht des Landgerichts nicht verpflichtet gewesen, die Mieter innerhalb der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 460/rb)
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Dokument-Nr. 22577
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