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Hat eine Person 20 Jahre lang in einer Vater-Sohn-ähnlichen Beziehung mit dem verstorbenen Wohnungsmieter zusammengelebt, so begründet dies ein Eintrittsrecht in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 2 Satz 3 BGB. Auf das Vorliegen einer intimen Liebesbeziehung kommt es dabei nicht an. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 1995 lebte ein Wohnungsmieter mit einem 26 Jahre jüngeren Mann in Berlin zusammen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich zwischen den beiden eine Vater-Sohn-ähnliche Beziehung. Nachdem der
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Vermieters zurückzuweisen. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da der
Das Eintrittsrecht nach § 563 Abs. 2 Satz 3 BGB knüpfe nach Auffassung des Landgerichts nicht an das Vorliegen einer intimen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/ZMR 2016/ 289/rb)
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Dokument-Nr. 25803
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