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Eine heimliche, wochenlange Videoüberwachung mit Aufzeichnung von Wohnungsmietern zur Erhärtung des Verdachts, ob eine unerlaubte Untervermietung vorliegt, ist unzulässig. Es liegen mildere Mittel vor, wie etwa eine gezielte Scheinanmietung oder die Befragung von Nachbarn. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern zweier Wohnungen im Januar und Februar 2018 insgesamt dreimal wegen unerlaubter
Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter. Sie führten an, dass die Videoaufnahmen einem Verwertungsverbot unterliegen, da sie grundrechtswidrig angefertigt worden seien.
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf
Die heimliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28643
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