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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2004
67 S 319/03 -

Eigentümer haftet für Verletzungen im dunklen Keller

Vermieter hat Verkehrssicherungs­pflicht

Weil sich ein Mieter im dunklen Keller im Genitalbereich verletzte, muss ein Vermieter 2.500,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im Fall war ein Mieter bei defekter Kellerbeleuchtung mit einem Eimer in jeder Hand im Keller einer Wohnanlage unterwegs. Er wollte Kohlen für die Heizung holen. Es war so duster, dass er nicht jede Ecke des Kellers einsehen konnte, daher orientierte er sich an der rechten Wand des Ganges und übersah dabei einen ca. 60 bis 80 Zentimeter in den Gang hineinragenden Holzbalken, so dass er stolperte. Er zog sich Verletzungen im Unterleib zu und musste sich über längere Zeit in ärztliche Behandlung begeben.

Das Landgericht Berlin sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,- EUR zu. Der Vermieter habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er sei verpflichtet dafür zu sorgen, dass in den den Mietern zugänglichen Räumlichkeiten des Hauses keine Gefahrquellen bestünden. Das Vorbringen des Vermieters, der Mieter hätte den Keller gar nicht betreten sollen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mieter habe nur im Keller die Möglichkeit gehabt, den nötigen Vorrat an Kohlen zu lagern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2004, 626Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2004, Seite: 626

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