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Wer eine Wohnung in der Nähe eines Flughafens anmietet, kann seine Miete später nicht wegen zunehmenden Fluglärms aufgrund eines Ausbaus des Flughafens mindern. Ein Vertrauen darauf, dass ein Zustand dauerhaft bleibt, besteht nicht. Mieter müssen daher immer mit einem zunehmenden Fluglärm rechnen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass der
Die
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-onlin (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16329
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