wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2013
67 S 251/13 -

Erhebliche Lärmbelästigungen durch umfangreiche und langfristige Kern­sanierungs­arbeiten eines Nachbargebäudes rechtfertigen Mietminderung von 25 %

Mit Bauarbeiten von unüblichem Umfang und Intensität muss nicht gerechnet werden

Kommt es durch umfangreiche und langfristige Kern­sanierungs­arbeiten an einem Nachbargebäude zu einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 25 %. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Mieter mit Bauarbeiten in unüblichem Umfang und Intensität auch nicht rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von November 2011 bis Juli 2012 kam es an einem Gebäude zu umfangreichen Kernsanierungsarbeiten. Aufgrund der werktags von 7 bis 18 Uhr ausgeführten Bauarbeiten litt der Mieter einer benachbarten Wohnung unter einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung sowie starken Erschütterungen. Er machte daher gegenüber seiner Vermieterin ein Minderungsrecht geltend. Diese vertrat jedoch die Meinung, der Mieter sei mit seinem Minderungsrecht ausgeschlossen gewesen, da mit den Bauarbeiten angesichts des unsanierten Zustands des Nachbargebäudes zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zurechnen gewesen sei. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters und sprach ihm ein Recht zur Mietminderung zu. Angesichts der durchgeführten Baumaßnahmen hielt das Gericht eine Minderungsquote von 25 % für angemessen. Einer Differenzierung der einzelnen Zeitabschnitte habe es seiner Ansicht nach nicht bedurft. Denn insofern sei es bei umfangreichen Bauarbeiten zulässig eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. KG Berlin, Urt. v. 08.01.2001 - 8 U 5875/98 - und LG Berlin, Urt. v. 13.03.2013 - 65 S 321/11).

Mieter musste nicht mit Kernsanierungsarbeiten rechnen

Zwar sei es zudem richtig, so das Landgericht weiter, dass das Minderungsrecht ausgeschlossen ist, wenn bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben (vgl. OLG München, Urt. v. 26.03.1993 - 21 U 6002/92 - und KG Berlin, Urt. v. 03.06.2002 - 8 U 74/01). Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Zwar sei das Nachbarhaus unsaniert gewesen, es sei aber nicht erkennbar baufällig oder stark sanierungsbedürftig gewesen. Es haben zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass das Nachbargebäude zukünftig in erheblichem Umfang kernsaniert und vollständig umgestaltet wird. Ohne solche Anhaltspunkte müsse ein Mieter aber nicht damit rechnen, dass in einem Nachbarhaus Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer unüblichen Zunahme von Lärm und Schmutz führen (andere Ansicht: LG Berlin, Urt. v. 27.09.2011 - 63 S 641/10). Vielmehr rechtfertigen in Umfang und Intensität unübliche Baumaßnahmen ein Minderungsrecht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2013, 1515/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_67-S-25113_Erhebliche-Laermbelaestigungen-durch-umfangreiche-und-langfristige-Kernsanierungsarbeiten-eines-Nachbargebaeudes-rechtfertigen-Mietminderung-von-25-Prozent~N17761

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17761 Dokument-Nr. 17761

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.