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Geht von einem Jazzkeller eine Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies selbst dann eine Mietminderung von 5 %, wenn gar kein Baumangel vorliegt und nur vereinzelt durch Spitzenwerte die Lärmgrenze überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Mieter einer Wohnung berechtigt waren wegen einer
Das Landgericht Berlin entschied, dass den Mieterin ein
Aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte der TA-Lärm sei nach Ansicht des Amtsgerichts eine Minderungsquote von 5 % der Nettokaltmiete angemessen gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass die Überschreitung der Lärmgrenzwerte nur auf vereinzelte Spitzenwerte und nicht auf eine Dauerbelastung beruhte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 869/rb)
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Dokument-Nr. 16662
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