kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es in einem Mietshaus immer wieder zu sehr starken Lärmbelästigungen durch andere Mieter, so kann der Mieter berechtigt sein, die Miete um 50 % zu mindern. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden.
Im vorliegenden Fall minderte eine Mieterin, die bereits seit vielen Jahren in dem Wohnhaus wohnte, die Miete. Ihre Miete betrug 300,- DM wovon sie 50 % einbehielt. In dem Haus gab es verschiedene Wohngemeinschaften, die auch oft Besucher empfingen. Nachts wurde es regelmäßig sehr laut. Hinzu kam, dass in den Wohngemeinschaften nachts
Ein Mieter bezeugte vor Gericht, dass es teilweise so laut wurde, dass die Gläser in den Schränken zitterten. Auch konnten seine Kinder wegen der
Der Vermieter verklagte die Mieterin auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete. Ohne Erfolg. Das Amtsgericht Braunschweig stellte fest, dass die Tauglichkeit der Mietwohnung wegen des Lärms erheblich gemindert sei (§ 537 BGB). Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Braunschweig (zt/WM 90, 147/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Braunschweig_113-C-16889-9_Glaeser-im-Schrank-zittern-wegen-lauter-Musik-50-Prozent-Mietminderung-bei-starkem-Nachbarlaerm~N11149
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11149
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.