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Das Kind des Mieters tritt dann nicht in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 2 BGB ein, wenn der Mieter vor seinem Ableben seit längerem in einer Pflegeeinrichtung lebt und es keine Rückkehrprognose gab. In diesem Fallt liegt keine gemeinsame Haushaltsführung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Mieter einer Wohnung in Berlin verstorben war, wollte sein Sohn in das
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Beklagte nicht gemäß § 563 Abs. 2 BGB in das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33219
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