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Eine Eigenbedarfskündigung zwecks zukünftiger Nutzung der Wohnung durch Au-pairs ist unzulässig, wenn eine Unterbringung in der Wohnung des Vermieters möglich und die Wohnungssuche für den Mieter erschwert ist. Dass die Unterbringung des Au-pairs in der Wohnung des Vermieters mit Komfortnachteilen oder die Anmietung anderen Wohnraums mit geringfügigen wirtschaftlichen Mehrbelastungen verbunden ist, spielt keine Rolle. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht, da die
Nach Auffassung des Landgerichts liege kein berechtigtes Interesse vor. Denn die Komfortnachteile durch die Aufnahme zukünftiger
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30478
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