kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Weist der Vermieter auf den fehlenden Eingang der Mietzahlung hin und können die Mieter den Zahlungseingang nicht nachweisen, müssen sie umgehend eine erneute Überweisung vornehmen. Anderenfalls droht eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Hintergrund dessen war, dass die Mieter ihre Miete nicht gezahlt haben. Diese behaupteten zwar, die Überweisungen vorgenommen zu haben, die Vermieterin konnte aber durch Bankunterlagen belegen, dass keine Zahlungseingänge vorlagen. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter. Sie legten Unterlagen vor, aus denen sich ergab, dass die Überweisungen ausgeführt wurden.
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die Kündigung wegen Zahlungsrückstands sei wirksam.
Zwar kommen Mieter mit der laufenden Miete nicht in Verzug, so das Landgericht, wenn sie die Zahlungsanweisung bis zur Fälligkeit der Miete vornehmen und die Miete dem Konto des Vermieters später tatsächlich gutgeschrieben wird. Den Zahlungseingang müssen die Mieter aber im Streitfall nachweisen. Können sie dies nicht, so müssen sie unverzüglich erneut die Zahlung vornehmen. Im vorliegenden Fall haben die Mieter die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_67-S-10322_Bei-fehlender-Nachweisbarkeit-des-Eingangs-der-Mietzahlung-muessen-Mieter-umgehend-erneute-Ueberweisung-vornehmen~N33192
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33192
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.