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Lagert ein Wohnungsmieter illegal Waffen und Munition in seiner Wohnung und begeht er in der Nachbarschaft einen Mord mit einer der Waffen, verletzt er erheblich die mietvertraglichen Obhutspflichten. Der Vermieter kann in diesem Fall die fristlose Kündigung erklären. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im September 2015 fristlos gekündigt nachdem er in der Nachbarschaft einen Mann mit einer doppelläufigen Schrotflinte getötet hatte. Der Mieter wurde durch einen anschließenden SEK-Einsatz in seiner Wohnung verhaftet. Dabei wurden eine Reihe von
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe daher zurück. Eine Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, da dem Vermieter gemäß § 546 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe.
Die illegale
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 934/rb)
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Dokument-Nr. 26357
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