wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2011
65 S 59/10 -

Recht zur Mietminderung bei Lärm durch Schlagzeug- und Gitarrenspiel

Minderungsquote von 5 % angemessen

Durch Nachbarn verursachter Lärm durch zeitweises Schlagzeug- und Gitarrenspiel, rechtfertigt den Mieter zur Minderung seiner Miete um 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung aufgrund einer Lärmbelästigung durch ihre Nachbarn ihre Miete. Die Lärmbeeinträchtigung ging von dem minderjährigen Sohn der Nachbarn und seiner Freunde aus. Sie spielten unter Einsatz eines Verstärkers zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlicher Dauer mit dem Schlagzeug und der Elektrogitarre. Teils wurde zur Mittagszeit und abends sowie sonntags gespielt. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Charlottenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Mieter war zur Minderung der Miete berechtigt

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf die ausstehende Miete zugestanden, da die Mieter von ihrem Recht zur Mietminderung Gebrauch machen durften. Durch die Lärmbelästigung seien die Mieter in der Nutzbarkeit ihrer Wohnung eingeschränkt gewesen. Selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Mieter eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Innenstadtbereich gemietet hatten, habe eine nicht hinzunehmende Einwirkung vorgelegen.

Musizierinteresse des Nachbarn und Ruhebedürfnis der Mieter waren gegeneinander abzuwägen

Das Landgericht habe nicht verkannt, dass das Musizieren in der eigenen Wohnung grundsätzlich vom Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt ist. Es müsse aber auch, dass Interesse der nicht musizierenden Mitmieter, insbesondere das Recht auf Ruhe und Entspannung, beachtet werden. Dieser Interessenskonflikt müsse durch eine Abwägung beider Belange gelöst werden.

Hausordnung sah Ruhezeiten vor

Bei der Abwägung sei vor allem zu berücksichtigen gewesen, so das Gericht weiter, dass in der Hausordnung eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr festgelegt wurde. Zudem waren generell ruhestörende Geräusche zu vermeiden, zumindest sollten diese dann werktags außerhalb der genannten Ruhezeiten erfolgen. Die Festlegung solcher Zeiten sei nicht zu beanstanden gewesen, da sie dem natürlichen Ruhe- und Schlafrhythmus von Menschen unterschiedlichen Alters Rechnung getragen hat.

Nachbarn verletzten Ruhezeitregelungen und Gebot der Rücksichtname

Die Abwägung zwischen den Belangen beider Parteien sei hier nach Auffassung des Gerichts zu Lasten der musizierenden Nachbarn ausgefallen. Denn die Nachbarn haben weder die Regelungen der Hausordnung noch das Gebot der Rücksichtsname eingehalten. Dadurch haben sie den Gebrauch der Mietsache durch die Mieter erheblich beeinträchtigt. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Musik zu jeder Tages- und Abendzeit habe einsetzen können und die Dauer unvorhersehbar war. Damit seien die Mieter der Musik ausgeliefert gewesen.

Keine Einschränkung der freien Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit

Die Beschränkung des Musizierens habe nach Ansicht des Gerichts nicht die freie Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit eingeschränkt. Zwar gehöre zur Persönlichkeitsentfaltung auch eine musikalische Ausbildung. Dies bedeute aber nicht, dass das Kind ohne Einschränkungen seine Neigungen folgen darf. Vielmehr gehöre die frühzeitige Erziehung eines Kindes zur Rücksichtnahme auf Mitmenschen zur Ausbildung sozialer Kompetenzen. Dieses Ziel sei gleichwertig mit der freien Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit.

Minderungsquote von 5 % der Bruttomiete

Das Gericht hielt eine Minderungsquote in Höhe von 5 % der Bruttomiete für angemessen. In die Berechnung der Quote sei eingeflossen, dass die Beeinträchtigungen nur zeitweise und teilweise kurzfristig auftraten sowie von unterschiedlicher Intensität waren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 13.01.2010
    [Aktenzeichen: 215 C 201/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2011, 752Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2011, Seite: 752

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-5910_Recht-zur-Mietminderung-bei-Laerm-durch-Schlagzeug-und-Gitarrenspiel.news15370.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15370 Dokument-Nr. 15370

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.