wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2022
65 S 55/22 -

Duldung der zeitlich begrenzten Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Modernisierungs­arbeiten

Unbewohnbarkeit führt nicht zum Wegfall der Duldungspflicht

Führen Modernisierungs­arbeiten zu einer zeitlich begrenzten Unbewohnbarkeit der Wohnung, so hat der Mieter dies grundsätzlich zu dulden. Die Unbewohnbarkeit führt nicht zum Wegfall der Duldungspflicht, wenn der Vermieter Ersatzwohnraum anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2019 teilte eine Vermieterin in Berlin den Mietern einer Wohnung mit, dass am Haus eine Reihe von Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Dazu gehörte unter anderem die Umstellung der Warmwasserversorgung und Beheizung von einer Gasetagen- bzw. Ofenheizung auf Vattenfall-Fernwärmeversorgung. Zudem sollte die vertikale Steigeleitung für Ab-, Kalt- und Warmwasserversorgung erneuert werden. Die Maßnahmen waren so umfangreich, dass für etwa vier Monaten die Wohnung unbewohnbar sein würde. Die Vermieterin bot aber Ersatzwohnraum an und die Übernahme der Kosten für den Zwischenumzug. Die Mieter meinten die Baumaßnahmen nicht dulden zu müssen. Sie seien nicht verpflichtet die Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung hinzunehmen. Die Vermieterin erhob daraufhin Duldungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Pankow gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Anspruch auf Duldung der Modernisierungsarbeiten

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe ein Duldungsanspruch aus §§ 555 a Abs. 1, 555d Abs. 1 BGB zu. Der Anspruch entfalle nicht deshalb, weil die Arbeiten zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führen. Zwar müssen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen so schonend ausgeführt werden, dass das Besitzrecht des Mieters nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Unbewohnbarkeit führt nicht zum Wegfall der Duldungspflicht

Das führe nach Auffassung des Landgerichts aber nicht dazu, dass eine Duldungspflicht des Mieters generell ausnahmslos entfalle, wenn die Maßnahmen für einen zeitlich begrenzten, klar definierten Zeitraum aus beachtlichen Gründen den Verbleib in der Wohnung ausschließen bzw. ein Verbleib in der Wohnung mit erheblichen, dem Mieter nicht zumutbaren Beeinträchtigungen der Wohnnutzung verbunden sind und der Vermieter dem Mieter für den Zeitraum eine Ersatzwohnung anbietet. Dies gelte vor allem bei einer energetischen Modernisierung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2023, 855/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil vom 14.02.2022
    [Aktenzeichen: 4 C 65/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 855Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 855

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-5522_Duldung-der-zeitlich-begrenzten-Unbewohnbarkeit-der-Wohnung-wegen-Modernisierungsarbeiten~N33385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33385 Dokument-Nr. 33385

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.