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Ist das Schlafzimmer einer Wohnung über den Fußbodensockelleisten mit Schimmel befallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Zudem berechtigt eine mehr als 10 prozentige Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnungsgröße eine Mietminderung. Ein Anspruch auf Wertersatz für die eingebaute und in der Wohnung verbleibende Küche besteht nur, wenn dies vereinbart wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Souterrainwohnung ihre Miete, da im
Das Landgericht Berlin bejahte ein
Die geringere
Darüber hinaus habe der Mieterin kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 1008/rb)
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Dokument-Nr. 18654
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