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Tritt in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmelpilz auf, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Behauptet der Vermieter, dass die Schimmelpilzbildung nicht auf Baumängel zurückzuführen ist, so muss er dies beweisen. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da im Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche Feuchtigkeit und Schimmel auftrat. Die Vermieterin erkannte das
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe ein
Zudem müsse nach Ansicht des Amtsgerichts der Vermieter beweisen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass der Schimmel bzw. die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2014
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 2014, 137/rb)
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Dokument-Nr. 17938
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