wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
65 S 250/19 -

Unwirksames Miet­erhöhungs­verlangen bei Widerspruch oder erheblicher Abweichung der Angaben in Modernisierungs­ankündigung von Modernisierungs­miet­erhöhungs­erklärung

Mieter kann Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen

Stehen die Angaben in einer Modernisierungs­ankündigung im Widerspruch oder weichen sie erheblich von Angaben in der Modernisierungs­miet­erhöhungs­erklärung ab, so ist das Miet­erhöhungs­verlangen des Vermieters unwirksam. Denn in diesem Fall kann der Mieter die Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Feststellung, dass sie nicht zur Zahlung der von der Vermieterin geltend gemachten Mieterhöhung verpflichtet sind. Die Mieter bemängelten, dass die Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung vom März 2017 nicht mit den Angaben aus der Modernisierungsankündigung vom September 2015 übereinstimmten.

Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Das Mieterhöhungsverlangen sei formell unwirksam. Die Mieter können die Berechtigung der Mieterhöhung auf Grundlage der Mieterhöhungserklärung unter Berücksichtigung der ihnen angekündigten Arbeiten und der dortigen Kostenkalkulation nicht ausreichend nachprüfen und nachvollziehen. Denn die Angaben der Vermieterin in der Modernisierungsankündigung weichen ganz erheblich von den Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung ab. Sie widersprechen sich auch teilweise.

Fehlende Plausibilität der Angaben wegen gravierender Abweichungen

Es sei zwar zutreffend, so das Landgericht, dass die Bauplanung und Bauarbeiten immer Unwägbarkeiten und Unsicherheiten unterliegen. Die Abweichungen seien hier aber so gravierend, dass sie ohne Erläuterung nicht mehr plausibel seien. Es habe sich gefragt werden müssen, ob es sich in Ankündigung und Mieterhöhungserklärung überhaupt um ein und dasselbe Vorhaben handelt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2021, 186/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 186Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 186

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_65-S-25019_Unwirksames-Mieterhoehungsverlangen-bei-Widerspruch-oder-erheblicher-Abweichung-der-Angaben-in-Modernisierungsankuendigung-von.news29936.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29936 Dokument-Nr. 29936

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.