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Beansprucht ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens, so muss er beweisen können, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann etwa durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll geschehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32158
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