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Vermieter sollten auch nach einem Eigentümerwechsel einer Immobilie die noch fälligen Betriebskostenabrechnungen an ihre ehemaligen Mieter nicht zu lange hinauszögern. Andernfalls kann ihnen die komplette Rückerstattung der von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Ein Mieter hatte in einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall regelmäßig monatliche
Die Berliner Richter entschieden, dass der frühere Vermieter die ordnungsgemäße Abrechnung vertragswidrig versäumt habe und der Mieter nun nicht mehr länger darauf warten brauche. Der Vermieter wurde verurteilt, sämtliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2008
Quelle: ra-online (pt)
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