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Wird das Ankaufsrecht des Wohnungsmieters durch das Vorkaufsrecht des Landes vereitelt und geht der Mieter dagegen vor, so besteht für den Vermieter kein Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546 a Abs. 1 BGB, zugange er nicht die Herausgabe der Wohnung verlangt. In diesem Fall liegt kein Vorenthalten der Mietsache vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee gegen seine Mieter auf Zahlung einer
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe der Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31090
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