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Gehen von einer Heizungsanlage die Nachtruhe störende Geräusche aus, so ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Das Landgericht Berlin entschied gegen die
Nach Auffassung des Landgerichts sei es unbeachtlich gewesen, dass sich die
Ausgehend von einem Ruhepegel von 20 dB (A) in der Nachtzeit im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14556
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