wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2023
64 S 322/20 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Anbringung einer Markise auf Balkon zwecks Sonnenschutzes

Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung und zusätzliche Kaution verlangen

Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Oktober 2020 entschieden, dass die Mieterin einer Wohnung einen Anspruch auf Erlaubnis der Anbringung einer Markise auf dem Balkon zwecks Sonnenschutzes zustehe. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte ausgeführt, dass durch das Anbringen der Markise keine Schäden am Außenputz, dem Wärmeverbundsystem und dem Mauerwerk verursacht werden. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein.

Anspruch auf Erlaubnis zum Anbringen einer Markise

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Interesse der Klägerin an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem Balkon überwiege das Interesse der Beklagten am Schutz der Bausubstanz sowie dem Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehöre als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters.

Kein Vorliegen einer optischen Beeinträchtigung

Soweit die Beklagte eine optische Beeinträchtigung durch die Markise pauschal behauptete und zugleich auf die Möglichkeit des Aufstellens eines Sonnenschirms verwies, war für das Landgericht nicht ersichtlich, weshalb mit dem Anbringen von Markisen eine größere optische Beeinträchtigung verbunden sein soll, als mit dem Aufstellen von Sonnenschirmen. Zudem gab das Gericht zu bedenken, dass eine Markise gegenüber einem Sonnenschirm oder -segel den größtmöglichen Schutz vor der Sonne gewährleiste, ohne die Nutzung des Balkons unzumutbar einzuschränken.

Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung und zusätzliche Kaution verlangen

Nach Auffassung des Landgerichts sei die Beklagte aber berechtigt, die Erlaubnis der Anbringung der Markise von der fachgerechten Montage sowie dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung und einer zusätzlichen Kaution zur Absicherung der voraussichtlichen Kosten der Entfernung der Markise abhängig zu machen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2020
    [Aktenzeichen: 224 C 98/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 147Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 147
  • WuM 2024, 81Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 81

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_64-S-32220_Anspruch-des-Wohnungsmieters-auf-Anbringung-einer-Markise-auf-Balkon-zwecks-Sonnenschutzes~N33786

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33786 Dokument-Nr. 33786

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.