wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2020
64 S 155/18 -

Modernisierungs­arbeiten: Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Anmietung einer Ersatzwohnung bei Verhandlung über freiwilliger Zugangsgewährung

Trotz Vorliegens eines Duldungstitels muss Mieter nicht mit Beginn der Arbeiten rechnen

Will ein Vermieter Modernisierungs­arbeiten durchführen und hat er einen Duldungstitel, so muss der Mieter dann nicht mit einem Beginn der Arbeiten rechnen, wenn noch Verhandlungen über eine freiwillige Zugangsgewährung geführt werden. In diesem Fall besteht für den Mieter kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 555 d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB für die Anmietung einer Ersatzwohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 erwirkte die Vermieterin von Wohnungen gegenüber einem ihrer Mieter vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Duldungstitel. Danach musste der Mieter bestimmte Modernisierungsarbeiten in der Wohnung dulden. Nachfolgend fanden Verhandlungen zwischen den Mietvertragsparteien über die freiwillige Gewährung des Zugangs zur Wohnung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mieter aber schon längst eine Ersatzwohnung angemietet, deren Kosten er nunmehr gegenüber der Vermieterin ersetzt verlangte. Der Mieter erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Anmietung der Ersatzwohnung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter stehe der Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 555 d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB wegen der Anmietung der Ersatzwohnung nicht zu. Zwar müsse der Mieter den Vermieter nicht über getätigte Aufwendungen informieren. Grundsätzlich bestehe der Aufwendungsersatzanspruch ungeachtet der Kenntnis des Vermieters von den getätigten Aufwendungen. Denn der Vermieter, der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführt, habe ohnehin damit zu rechnen, dass ihm ein Aufwendungsersatzanspruch trifft. So lag der Fall hier jedoch nicht.

Vermieter muss bei Vergleichsverhandlung nicht mir Anmietung einer Ersatzwohnung rechnen

Ein Vermieter müsse bei Vergleichsverhandlungen über die freiwillige Zugangsgewährung nicht damit rechnen, so das Landgericht, dass der Mieter bereits eine Ersatzwohnung angemietet hat. Die Vermieterin habe hier davon ausgehen dürfen, dass ihr die Wohnung für die Arbeiten nicht zur Verfügung stand. Trotz des Duldungstitels habe wiederum der Mieter nicht davon ausgehen dürfen, dass die Arbeiten bald anfangen.

Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Mieters zurückgewiesen, so dass die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 22.06.2018
    [Aktenzeichen: 220 C 106/17]
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2021
    [Aktenzeichen: VIII ZR 136/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1263Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1263

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_64-S-15518_Modernisierungsarbeiten-Kein-Anspruch-auf-Aufwendungsersatz-fuer-Anmietung-einer-Ersatzwohnung-bei-Verhandlung-ueber-freiwilliger-Zugangsgewaehrung~N31060

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31060 Dokument-Nr. 31060

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.