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Ein Wohnungsmieter kann ohne Vorliegen von konkreten Behinderungen nicht verlangen, dass der Vermieter gegen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur vorgeht. Vielmehr kann der Vermieter gemäß § 903 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wie der Hausflur genutzt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der
Zudem wies das Landgericht daraufhin, dass im Rahmen des vertraglichen Nutzungsrecht
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2012, 1377/rb)
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Dokument-Nr. 25112
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