wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2012
63 S 423/11 -

Regelmäßige Raumtemperatur von 19°C rechtfertigt Mietminderung

Unzureichende Beheizbarkeit begründet Mietmangel, nicht Verstoß gegen DIN-Normen

Eine unzureichende Beheizbarkeit von Wohnräumen und nicht der Verstoß gegen DIN-Normen begründen einen Mangel. Erreicht die Raumtemperatur regelmäßig nur 19°C, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 5 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer nicht ausreichenden Beheizbarkeit seiner Wohnräume minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete. Die unzureichende Beheizung war zum einen darauf zurückzuführen, dass die Heizungsanlage nach Feststellung eines Sachverständigen nicht die nach der DIN 4701 erforderliche Heizleistung erbrachte und dass die Fenster undicht waren. Nachdem die Vermieterin die Fenster austauschte, verlangte der Mieter noch die Reparatur des Heizkörpers. Eine mangelnde Beheizbarkeit wurde nach dem Austausch der Fenster nicht mehr gerügt. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen, so dass der Mieter Klage erhob. Das Amtsgericht Lichtenberg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Minderungsrecht bestand

Das Landgericht Berlin entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter habe zwar kein Anspruch auf Reparatur des Heizkörpers gemäß § 535 Abs. 1 BGB zugestanden. Er habe aber seine Miete bis zu dem Zeitpunkt mindern dürfen, als die Fenster erneuert wurden. Denn erreiche eine Raumtemperatur längerfristig nicht 20°C am Tag, liege ein Mangel der Mietsache vor. Es komme also nicht auf eine gemessene Durchschnittstemperatur an. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 5 % für angemessen, da zwar eine Temperatur von 19°C regelmäßig nicht erreicht worden sei, aber sie auch nicht unter 18°C gefallen sei. Es habe demnach nur eine geringfügige Abweichung von den vertragsgemäßen 20°C vorgelegen.

Kein Anspruch auf Reparatur der Heizung

Der Anspruch auf Instandsetzung der Heizung habe demgegenüber nicht bestanden, so das Landgericht weiter. Dies hätte das Vorliegen eines Mangels vorausgesetzt. Ein solcher liege jedoch nur dann vor, wenn sich die Wohnräume nicht in ausreichendem Maße hätten beheizen lassen. Nach dem Austausch der Fenster wurde dies aber nicht mehr vom Mieter behauptet. Dass die Heizung nicht die notwendige Leistung nach der DIN-Norm erbrachte, habe für sich genommen keinen Mangel begründet. Denn der Mietvertrag verpflichte den Vermieter nur zur Gewährleistung einer bestimmten Mindesttemperatur und nicht zur Einhaltung bestimmter technischer Normen.

Verstoß gegen DIN-Norm rechtfertigt keine Annahme einer unzureichenden Beheizung

Das Vorliegen eines Verstoßes gegen eine DIN-Norm habe zudem nach Ansicht des Landgerichts nicht die Annahme gerechtfertigt, dass eine mangelnde Beheizbarkeit vorgelegen habe. Die Temperatur in einem Raum hänge nämlich von einer Vielzahl von Faktoren, wie Wärmedämmung, Dichtigkeit und Dämmung der Fenster oder der Temperatur der benachbarten Wohnungen, ab.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2012, 670/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 05.08.2011
    [Aktenzeichen: 104 C 17/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MietRB 2013, 5Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2013, Seite: 5
  • WuM 2012, 670Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2012, Seite: 670

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-42311_Regelmaessige-Raumtemperatur-von-19C-rechtfertigt-Mietminderung.news15302.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15302 Dokument-Nr. 15302

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.