wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006
62 S 90/06 -

Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss

Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen

Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Bade­wannen­abdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen diverser Mängel ihre Miete. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand bei folgenden Mängeln

Das Landgericht Berlin hielt folgende Minderungsquoten für angemessen:

- beschädigte Küchenarbeitsplatte: 1 %

- defekte Jalousetten: 3 %

- defekte Klingelanlage: 3 %

- mangelhafte Badewannenabdichtung: 3 %

- mangelhafte Schließbarkeit der Wohnungseingangstür: 1 %

- Wandriss in einem Zimmer: 2 %

- defekter gartenseitiger Bewegungsmelder: 2 %

- verstopfter Abfluss der Loggia: 3 %

Restliche Mängel rechtfertigen keine Mietminderung

Die Schäden am Außenputz haben nach Ansicht des Landgerichts keine Mietminderung gerechtfertigt, da es sich dabei um einen unerheblichen Mangel gehandelt habe. Das verkalkte WC-Becken habe lediglich einen rein optischen Mangel dargestellt, von dem keine messbare Gebrauchsbeeinträchtigung ausging. Somit habe auch dies keine Minderung gerechtfertigt. Dies habe ebenso für die abgescheuerten Treppenstufen der Innentreppe gegolten. Auch dabei habe es sich um einen bloß unerheblichen, rein optischen Mangel gehandelt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_62-S-9006_Recht-zur-Mietminderung-bei-beschaedigter-Kuechenarbeitsplattedefekten-Jalousettendefekter-Klingelanlageundichter-Badewannefehlerhafter-Schliessbarkeit-der.news18648.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18648 Dokument-Nr. 18648

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.