wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.1980
61 S 221/80 -

Keine Umlage gezahlter Trinkgelder auf die Betriebskosten

Trinkgelder gehören nicht zu umlagefähigen Heizkosten

Trinkgelder dürfen nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden, da sie nicht zu den umlagefähigen Heizkosten zählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Vermieterin gezahlte Trinkgelder in Höhe von 490 DM zu den umlagefähigen Heizkosten zählen darf oder nicht.

Keine Umlagefähigkeit auf Heizkosten

Das Landgericht Berlin verneinte die Umlagefähigkeit der gezahlten Trinkgelder auf die Betriebskosten. Denn diese gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten der Heiz- und Warmwasserversorgung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1981, 235/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 29.04.1980
    [Aktenzeichen: 17 C 951/79]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 1981, 235Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 1981, Seite: 235

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_61-S-22180_Keine-Umlage-gezahlter-Trinkgelder-auf-die-Betriebskosten~N17860

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17860 Dokument-Nr. 17860

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.