kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt ein Schuldner seiner Ratenzahlungsvereinbarung zugunsten des Gläubigers nach, so verletzt ein vom Inkassobüro initiierter Negativeintrag bei der Schufa das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers erheblich. Aufgrund der immensen Bedeutung des Schufa-Scorings im heutigen Wirtschaftsleben eröffnet die dem Schuldner auch den Weg einer einstweiligen Verfügung (schneller Rechtschutz). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls mietete einen PKW und verursachte damit einen Unfall. Die Autovermietung hatte eine Inkassofirma mit der Eintreibung der Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro beauftragt, da der Mieter nicht gezahlt hatte. Dieser hatte später den Anspruch der Autovermietung auf Zahlung der Selbstbeteiligung anerkannt und eine Ratenzahlungsvereinbarung zugunsten der Autofirma mit dem Inkassobüro abgeschlossen. Letzteres hatte einen Negativeintrag bei der Schufa gemeldet, wogegen sich der Verbraucher zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung wehrte. Daraufhin war es zur Hauptverhandlung gekommen.
Das Landgericht Berlin gab dem Verbraucher Recht. Die Meldung an die Schufa verletze unter anderem das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers. Die Inkassofirma habe nicht dargelegt, weshalb der Negativeintrag hätte veranlasst werden dürfen. Einerseits wäre dazu ohnehin nur die Autovermietungsfirma berechtigt gewesen. Zum anderen bediene der Schuldner seine Ratenzahlungsverpflichtung rechtzeitig.
Auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung sei dem Verbraucher zuzugestehen, da ihm die Inkassofirma durch Meldung wesentliche Nachteile beschere. Dies sei im heutigen Wirtschaftsleben aufgrund der Bedeutung der Schufa-Einträge und des entsprechenden Scorings offensichtlich. Somit sei auch der Scoring-Wert so zurückzusetzen, als ob es die Negativmeldung nie gegeben hätte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_4-O-9711_Kein-Schufa-Negativeintrag-durch-Inkassounternehmen~N13860
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13860
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.