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Landgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2017
29 O 409/16 -

Gerhart-Hauptmann-Schule darf geräumt werden

Anspruch auf Herausgabe der Räume

Der Klage wegen Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule gegen etwa 20 Beklagte wurde im Wesentlichen stattgegeben. Dies hat das Landgericht Berlin mit seiner Entscheidung nunmehr bekanntgegeben.

In vorliegenden Fall waren bereits durch ein Versäumnisteilurteil zwei Beklagte zur Räumung verurteilt worden; dieses Urteil war aufgrund von deren unbekannter Adresse öffentlich zugestellt worden.

Kein dauerhaftes Wohnrecht in Vereinbarung vorgesehen

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dem Land Berlin stehe als Eigentümer das Recht zu, die Herausgabe der Räume von den dort Wohnhaften zu verlangen. Diesen stehe aus einer Vereinbarung vom 2. Juli 2014, die sie damals mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geschlossen hatten, kein dauerhaftes Wohnrecht zu. Es habe sich bei dieser Vereinbarung nur um eine vorübergehende Übereinkunft gehandelt, um die damalige angespannte Situation zu deeskalieren. Danach sei es nicht mehr zu einer konkreten Regelung eines Bleiberechts gekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2017
Quelle: Kammergericht/ ra-online

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