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Darf der Pächter einer Kleingartenparzelle eine bauliche Anlage nur mit Zustimmung des Verpächters errichten, so muss der Pächter bei fehlender Zustimmung ein errichtetes Baumhaus entfernen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. In dem Fall stellte das Baumhaus eine bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete der Pächter einer Kleingartenparzelle ein
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Verpächters. Ihm habe ein Anspruch auf
Soweit der Pächter der Meinung war, beim
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1600/rb)
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Dokument-Nr. 22117
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