kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Hat ein Energiedienstleister die Heiz- und Warmwasserkosten einer Wohnanlage fehlerhaft abgerechnet, so steht dem Vermieter ein Schadenersatzanspruch zu. Der Schaden ist in einem solchen Fall darin zu sehen, dass einige Mieter aufgrund der unrichtigen Abrechnung zu hohe Heizkosten gezahlt haben und diese zurückgefordert werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter mehrerer Wohnungen haben einen
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe gegenüber dem
Ein Anspruch auf Nachzahlung gegenüber denjenigen Mietern, die zu wenig gezahlt haben, habe nach Ansicht des Landgerichts nicht bestanden. Denn nach Ablauf der Frist aus § 556 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB sei eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen gewesen. Dies gelte zwar dann nicht, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu verschulden hat. Dies sei hier aber der Fall gewesen. Den Vermietern sei das Verschulden ihres Energiedienstleisters nach § 278 BGB zuzurechnen gewesen.
Demgegenüber haben die Mieter, so das Landgericht weiter, die zu viel gezahlt haben, einen Anspruch auf Rückzahlung. Zwar sei es richtig, dass Mieter Einwendungen gegen eine Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen müssen. Dies gelte aber dann nicht, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu verschulden hat. Dies sei hier der Fall gewesen. Die ursprünglichen Abrechnungen haben Fehler enthalten, die durch bloße Prüfung und gegebenenfalls Vergleich mit dem Mietvertrag nicht erkennbar waren. Es sei für die Mieter nicht ersichtlich gewesen, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_22-O-18712_Vermieter-kann-von-Energiedienstleister-Schadenersatz-wegen-fehlerhafter-Abrechnungen-der-Heiz-und-Warmwasserkosten-verlangen~N21288
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21288
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.