wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2009
19 O 116/08 -

NS-Raubkunst: Museum muss "Simplicissimus"-Plakat die "Dogge" an Erben heraus geben

Stiftung Deutsches Historisches Museum zur Herausgabe eines Plakats der Sammlung Dr. Sachs verurteilt

Das Landgericht Berlin hat die Stiftung Deutsches Historisches Museum verurteilt, das als "Dogge" bezeichnete Plakat von Th. Th. Heine an den Sohn des verstorbenen Sammlers Dr. Hans Sachs herauszugeben.

Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass der klagende Sohn als Alleinerbe seiner Eltern Eigentümer des Plakats "Dogge" geworden sei. Sein Vater habe sein Eigentum an dem Plakat im Jahr 1938 weder durch die erfolgte Beschlagnahme durch die nationalsozialistischen Machthaber noch durch einen geplanten Verkauf an einen Bankier verloren. Auch der im Jahr 1961 erfolgte Abschluss eines Vergleichs vor einer Wiedergutmachungskammer habe nicht zum Erlöschen des Eigentums geführt, weil die Plakatsammlung zu diesem Zeitpunkt als verschollen galt. Schließlich läge auch kein Eigentumsverzicht durch Dr. Sachs oder seine später verstorbene Ehefrau vor.

Das Gericht wies aus diesen Gründen auch die Widerklagen der Stiftung Deutsches Historisches Museum ab. Die Stiftung hatte verlangt, dass Gericht möge feststellen, dass der klagende Sohn nicht Eigentümer der Plakatsammlung des Dr. Sachs, bestehend aus noch 4.259 im ihrem Besitz befindlichen Plakaten ist bzw. er nicht berechtigt sei, diese Plakate herauszuverlangen.

Dr. Hans Sachs, ein jüdischer Zahnarzt, lebte bis 1938 in Berlin und war Eigentümer einer umfangreichen Sammlung von Plakaten. Er verließ wegen der nationalsozialistischen Judenverfolgung Ende 1938 Deutschland und emigrierte in die USA. Seine Plakatsammlung wurde beschlagnahmt. Der Sammler, der davon ausging, dass die Sammlung verschollen bzw. zerstört sei, erhielt von der Bundesrepublik Deutschland eine Ausgleichszahlung nach dem Bundesrückerstattungsgesetz. Teile der Sammlung wurden Ende der 50er Jahre in der DDR aufgefunden. Weder Dr. Sachs, der 1974 verstarb, noch dessen Witwe machten Rückübertragungsansprüche geltend. Der klagende Sohn ist der Auffassung, er sei - als Alleinerbe seiner Eltern - Eigentümer der Plakatsammlung geworden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_19-O-11608_NS-Raubkunst-Museum-muss-Simplicissimus-Plakat-die-Dogge-an-Erben-heraus-geben~N7431

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7431 Dokument-Nr. 7431

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.