wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.06.2015
18 S 65/14 -

Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung begründet trotz Widerspruch zur Mietminderung Verzicht auf Mietrückstände

Vorliegen eines negativen Schuld­anerkennt­nisses

Hat ein Vermieter einer Mietminderung widersprochen und stellt er dennoch eine Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung aus, so kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter auf die Geltendmachung der Mietrückstände verzichtet. In diesem Fall liegt ein negatives Schuldanerkenntnis vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin machte gegenüber den Mietern einer ihrer Wohnungen Mietrückstände wegen einer aus ihrer Sicht unberechtigten Mietminderung geltend. Die Mieter stellten sich auf dem Standpunkt, dass die Mietminderung berechtigt und die Nachforderung der Vermieterin ohnehin ausgeschlossen sei. Den Ausschluss begründeten die Mieter damit, dass die Vermieterin im April 2013 eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt hatte, in der sie erklärt hatte, dass die Mietzahlungen stets pünktlich und in voller Höhe geleistet wurden und das Mieterkonto keine Rückstände aufweise. Die Vermieterin ließ dies nicht geltend und verwies darauf, dass sie zuvor im April 2011 bereits der Mietminderung widersprochen und sich eine Geltendmachung der Rückstände vorbehalten habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Amtsgericht sah in Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keinen Verzicht auf Nachforderung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der Geltendmachung der Nachforderung nicht entgegenstehe. Durch diese Erklärung habe die Vermieterin weder auf Mietrückstände verzichtet noch sei deren Geltendmachung treuwidrig gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass die Vermieterin die Mietminderung nicht akzeptiert und sich die Geltendmachung eventueller Mietrückstände ausdrücklich vorbehalten habe. Gegen diese Entscheidung legten die Mieter Berufung ein.

Landgericht verneint Anspruch auf Mietrückstände

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Vermieterin habe kein Anspruch auf die Mietrückstände für die Zeit bis zur Erteilung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zugestanden.

Vorliegen eines negativen Schuldanerkenntnisses

Nach Ansicht des Landgerichts haben die Mieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nur im Sinne eines negativen Schuldanerkenntnisses verstehen können, sodass eine Nachforderung von rückständigem Mietzins wegen bereits vergangener Sachverhalte ausgeschlossen sei. Dieses Verständnis sei dadurch verstärkt worden, dass die Vermieterin in der Bescheinigung zugleich erklärt hatte, auf etwaige Nachforderungen aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung nicht verzichten zu wollen. Daraus haben die Mieter vernünftigerweise entnehmen können, dass wegen anderer bekannter Sachverhalte keine weiteren Forderungen für die Vergangenheit erhoben werden würden.

Widerspruch zur Mietminderung unerheblich

Für unerheblich hielt das Landgericht den erklärten Widerspruch zur Mietminderung. Insofern haben die Mieter die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung so verstehen dürfen, dass der Widerspruch nicht mehr aufrechterhalten werde. Dies gelte insbesondere in Anbetracht dessen, dass nach dem Widerspruch zur Mietminderung zwei Jahre vergangen waren, ohne dass die Vermieterin die Zahlungsrückstände geltend gemacht habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1401/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_18-S-6514_Mietschuldenfreiheitsbescheinigung-begruendet-trotz-Widerspruch-zur-Mietminderung-Verzicht-auf-Mietrueckstaende~N21898

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21898 Dokument-Nr. 21898

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.