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Der Anbieter des Online-Spiels "World of Warcraft" darf den Zugang für Kunden nicht wegen einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Diese und acht weitere Klauseln in den Nutzungsbedingungen für das Computerspiel World of Warcraft sind unzulässig, entschied das Landgericht Berlin. Damit gaben die Richter einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die in Frankreich ansässige Blizzard Entertainment S.A.S. statt, die in der Europäischen Union die Server für das Spiel betreibt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden sollte laut
Das Landgericht Berlin teilte die Kritik des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und entschied, dass eine solche Regelung die Kunden benachteiligt. Zudem beanstandeten die Richter, dass die Kündigungsrechte der Kunden selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. So sollte nach den
Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte,
Die Verbraucherzentrale hatte insgesamt neun Klauseln in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 18630
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