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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass an Kinder gerichtete Werbeaussagen mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für das Computerspiel "Runes of Magic" unzulässig sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb die Gameforge Berlin AG, vormals Frogster, auf der Website des Computer-Rollenspiels "Runes of Magic" mit einer an
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte hiergegen geklagt, da eine unmittelbare Kaufaufforderung an
Die Verbraucherzentrale hatte außerdem vorgetragen, dass durch das Angebot von Aufrüstungsgegenständen, die die Teilnahme an dem Spiel attraktiver machen, die geschäftliche Unerfahrenheit der
Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht hatten entschieden, dass die Aussage auch in Verbindung mit einem Link, der das Angebot konkretisiert, nicht die Voraussetzungen einer unmittelbaren Kaufforderung an
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Urteile der beiden Vorinstanzen aufgehoben und die Vorgehensweise der Webseitenbetreiber untersagt.
Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
[...]
28.die in eine
[...]
Unlauter handelt insbesondere, wer
1.geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
[...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 16317
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