wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 28.09.2017
4 O 38/17 -

Rolex als Wertsache: Haus­rats­versicherung darf Ent­schädigungs­zahlung nach Diebstahl einer Rolex begrenzen

Begrenzung der Entschädigung laut Ver­sicherungs­bedingung bei "Sachen aus Gold"

Wird nach den Ver­sicherungs­bedingungen einer Haus­rats­versicherung die Entschädigung bei "Wertsachen", wozu "Sachen aus Gold" gehören, begrenzt, so gilt die Klausel beim Diebstahl einer Rolex. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Rolex als reiner Gebrauchsgegenstand verwendet wurde. Dies hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einen Einbruchdiebstahls im Dezember 2016 machte der Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung Entschädigungszahlungen wegen des Diebstahls mehrerer Gegenstände geltend. Unter den gestohlenen Sachen war unter anderem eine Rolex aus massivem Gold mit einem Neuwert von 33.600 Euro. Nach Ansicht der Hausratsversicherung griff für die Rolex eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, wonach bei "Wertsachen", wozu "Sachen aus Gold" gehörten, die Entschädigungszahlung begrenzt war. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob daher Klage. Er führte an, die Rolex als reinen Gebrauchsgegenstand genutzt zu haben und nicht als "Wertsache".

Zulässige Begrenzung der Entschädigungszahlung

Das Landgericht Baden-Baden entschied gegen den Versicherungsnehmer. Bei der Rolex habe es sich um einen Gegenstand aus massivem Gold und somit um eine "Sache aus Gold" und damit um eine "Wertsache" im Sinne der Versicherungsbedingungen gehandelt. Auf die konkrete Verwendung der Uhr durch den Versicherungsnehmer sei es nicht angekommen. Die Versicherungsbedingungen knüpfen allein an das verwendete Material. Die Art des Gegenstands oder seine Verwendung im Einzelfall spielen keine Rolle. Dass einem Gegenstand aus Gold auch einen Alltagsnutzen innewohne, er etwa zur Zeitmessung, als Gürtelschnalle oder Schreibutensil genutzt werden kann, stehe dem nicht entgegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2019
Quelle: Landgericht Baden-Baden, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2018, 1110Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 1110
  • NJW-RR 2018, 359Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 359

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Baden-Baden_4-O-3817_Rolex-als-Wertsache-Hausratsversicherung-darf-Entschaedigungszahlung-nach-Diebstahl-einer-Rolex-begrenzen~N28074

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28074 Dokument-Nr. 28074

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.