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Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 25.08.2021
12 O 423/20 -

Bei Geldüberweisung eines Elternteils an Kind in Höhe von 10 % des Vermögens spricht Vermutung für Vorliegen eines Darlehensvertrags

Pflicht zur Rückzahlung besteht

Überweist ein Elternteil an sein Kind ein Betrag in Höhe von 10 % des Vermögens des Elternteils spricht eine Vermutung dafür, dass ein Darlehensvertrag vorliegt. In diesem Fall besteht eine Rückzahlungspflicht . Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 überwies eine 86-jährige Frau an ihren Sohn einen Geldbetrag in Höhe von 15.000 EUR. Der Betrag entsprach etwa 10 % des gesamten Geld- und Aktienvermögens der Frau. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob der Sohn zur Rückzahlung des Betrag verpflichtet ist. Er verneinte dies, da er von einer Schenkung ausging. Seine Mutter dagegen nahm das Vorliegen eines Darlehensvertrags an. Sie erhob daher Klage auf Rückzahlung des Betrags.

Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens

Das Landgericht Aschaffenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Geldbetrags zu. Denn die Parteien haben zumindest stillschweigend einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Hingabe des Geldbetrags, welcher ca. 10 % des Vermögens der Klägerin ausmachte, begründe auch innerhalb der Mutter-Sohn-Beziehung eine tatsächliche Vermutung für die darlehensweise Hingabe des Betrags. Dass der Beklagte dies anders verstehen wollte, sei dabei unerheblich. Der Beklagte habe die Vermutung auch nicht widerlegen können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2021
Quelle: Landgericht Aschaffenburg, ra-online (vt/rb)

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