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Überweist ein Elternteil an sein Kind ein Betrag in Höhe von 10 % des Vermögens des Elternteils spricht eine Vermutung dafür, dass ein Darlehensvertrag vorliegt. In diesem Fall besteht eine Rückzahlungspflicht . Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 überwies eine 86-jährige Frau an ihren Sohn einen Geldbetrag in Höhe von 15.000 EUR. Der Betrag entsprach etwa 10 % des gesamten Geld- und Aktienvermögens der Frau. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob der Sohn zur Rückzahlung des Betrag verpflichtet ist. Er verneinte dies, da er von einer
Das Landgericht Aschaffenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Geldbetrags zu. Denn die Parteien haben zumindest stillschweigend einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Hingabe des Geldbetrags, welcher ca. 10 % des Vermögens der Klägerin ausmachte, begründe auch innerhalb der Mutter-Sohn-Beziehung eine tatsächliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2021
Quelle: Landgericht Aschaffenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31031
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