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Wer damit wirbt, dass Verbraucher ein Fitness-Band geschenkt bekommen, wenn sie einen Gratis-Test durchführen, muss dieses Versprechen auch einhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter der
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Das sah das Landgericht Aachen als
Die beklagte Payplus GmbH hatte gegen die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen auch vorgebracht, dass sie die falsche Beklagte sei. Sie habe die
Das ließ das Gericht nicht gelten: Erstens spreche vieles dafür, dass die Payplus GmbH die wahre Betreiberin der
Auch als Verpächterin der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 25251
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