wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Aachen, Urteil vom 08.03.1989
4 O 476/88 -

Beschädigung eines Pkw aufgrund Notstands: Schaden­ersatz­anspruch nach § 904 Satz 2 BGB setzt bewusste und gewollte Beschädigung der Sache voraus

Keine entsprechende Anwendung der Vorschrift bei ungewollter Beschädigung aufgrund Selbstrettung

Macht ein Motorradfahrer von seinem Notstandsrecht nach § 904 Satz 1 BGB Gebrauch und beschädigt er dadurch einen geparkten Pkw, so hat er nur dann für den Schaden gemäß § 904 Satz 2 BGB aufzukommen, wenn er bewusst und gewollt den Pkw zur Selbstrettung beschädigt hat. Bei einer ungewollten Beschädigung kommt nicht einmal eine entsprechende Anwendung in Betracht. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1988 kam es beinahe zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorradfahrer und einem 14-jährigen Radfahrer als dieser einen Schlenker machte. Der Motorradfahrer konnte eine Kollision nur dadurch vermeiden, dass er abbremste und nach rechts auswich. Hierbei kam er jedoch zu Fall und schleuderte gegen einen abgestellten Pkw. Da hierdurch der Pkw beschädigt wurde, klagte dessen Besitzer gegen den Motorradfahrer auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7.200 DM.

Kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund fehlenden Verschuldens bzw. Vorliegens eines unabwendbaren Ereignisses

Das Landgericht Aachen entschied gegen den Kläger. Ihm habe zunächst kein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG oder § 823 BGB zugestanden. Denn dem Motorradfahrer habe zum einen kein Verschulden zur Last gelegt werden können und zum anderen habe sich der Unfall für ihn als unabwendbares Ereignis dargestellt.

Kein Ersatzanspruch aufgrund Pkw-Beschädigung infolge eines Notstands

Nach Auffassung des Landgerichts sei zudem der Ersatzanspruch aus § 904 Satz 2 BGB nicht zur Anwendung gekommen. Zwar könne nach dieser Vorschrift derjenige, dessen Sache im Rahmen eines Notstandes beschädigt wurde, Schadensersatz vom Notstandsberechtigten verlangen. Dies setze aber voraus, dass der Notstandsberechtigte bewusst und gewollt auf die Sache eingewirkt und somit beschädigt habe. Dies sei hier zu verneinen gewesen.

Keine bewusste und gewollte Beschädigung des Pkw durch Motorradfahrer

Der Motorradfahrer habe zwar die Ursache dafür gesetzt, dass er gegen den Pkw des Klägers geschleudert wurde und diesen dadurch beschädigte. Nach Ansicht des Landgerichts habe aber keine Rede davon sein können, dass dem Motorradfahrer die Möglichkeit einer Beschädigung auch nur bewusst gewesen sei oder er diese gar gebilligt habe. Es habe vielmehr alles dafür gesprochen, dass er bei seinem Rettungsversuch den abgestellten Pkw nicht als einen Gegenstand angesehen habe, dessen er sich zu seiner eigenen Rettung oder des Radfahrers habe bedienen wollen.

Keine entsprechende Anwendung bei ungewollter Beschädigung

Das Landgericht hielt darüber hinaus eine entsprechende Anwendung des § 904 Satz 2 BGB bei einer ungewollten Beschädigung im Rahmen einer Selbstrettung für unzulässig. Denn dies würde zu einer reinen Veranlassungshaftung führen, die mit dem geltenden Schadensrecht unvereinbar wäre.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2016
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (zt/NJW-RR 1990, 1122/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1990, 1122Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1990, Seite: 1122

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Aachen_4-O-47688_Beschaedigung-eines-Pkw-aufgrund-Notstands-Schadenersatzanspruch-nach-Paragraph-904-Satz-2-BGB-setzt-bewusste-und-gewollte-Beschaedigung-der-Sache-voraus~N22815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22815 Dokument-Nr. 22815

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.