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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat der Klage einer Krankenpflegeschülerin auf Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung gegen eine nicht tarifgebundene Ausbildungsgesellschaft stattgegeben und damit ein Urteil des Arbeitsgericht Kiel abgeändert.
Im Allgemeinen darf eine
Die beklagte Ausbildungsbildungsgesellschaft wurde von der tarifgebundenen Muttergesellschaft – einem Krankenhaus mit einem Kreis als Gesellschafter – zur Abwicklung der Ausbildungsverträge gegründet. Die Ausbildung selbst findet in den Krankenhäusern der Muttergesellschaft statt. Nach Aussage der Ausbildungsgesellschaft gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, die eine ähnliche Konstruktion gewählt haben.
Das Gericht begründet die Ablehnung eines Sonderfalls damit, dass die Ausbildung der Klägerin gerade nicht Teil einer gemeinnützigen Initiative zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen sei. Die Ausbildung werde durch die Krankenkassen finanziert. Es seien durch die Vereinbarung niedriger
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/07 des LAG Schleswig vom 12.01.2007
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Dokument-Nr. 3668
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